Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Beherbergungsgastes.
2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist die AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM, (nachfolgend „Hotel“ genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden „Gast“ genannt.
3. Entstehung des Vertragsverhältnisses
1. Das Vertragsverhältnis kommt mit Versand der Bestätigung an den Gast zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.
2. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt entstehen.
4. Preise
1. Preise für Zimmer und anderen Dienstleistungen im Hotel sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.
5. Garantie, Rechnungsstellung, Vorauszahlung
1. Jede Buchung muss mittels einer gültigen Kreditkarte garantiert werden.
2. Bei einer allfälligen Vorauszahlung sind 100% des Totalbetrages innerhalb der in der Bestätigung vermerkten Frist (in der Regel 7 Tage vor Anreise) zu begleichen.
3. Eine allfällig vereinbarte Vorauszahlung muss vor Abreise des Gastes eingetroffen sein. Andernfalls wird der Gast bei Abreise belastet. Vorauszahlungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.
6. An- und Abreise
1. Die Hotelzimmer sind ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.
2. An- oder Abreisen ausserhalb des erwähnten Zeitraumes sind nur bei Verfügbarkeit und vorgängiger Kontaktaufnahme mit unserer Reservation bzw. unserem Empfang möglich und werden dementsprechend verrechnet.
3. Je nach Buchungssituation kann eine späte Abreise bis 15.00 Uhr kostenlos, bis 18.00 Uhr zum halben Zimmerpreis und danach zum vollen Zimmerpreis gewährt werden.
4. Wünscht ein Gast, das Zimmer garantiert vor 15.00 Uhr beziehen zu können, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen.
7. Nutzung und Rückgabe von Hotelzimmern
1. Die Nutzung der Hotelzimmer und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schäden und körperliche Verletzungen aufgrund missbräuchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden vom Hotel abgelehnt. Als missbräuchlich wird auch anerkannt, wenn mehr Personen als vorgesehen oder angemeldet das oder die gemieteten Hotelzimmer nutzen.
2. Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch das Hotel in Rechnung gestellt werden.
8. Frühstück
1. Das Frühstücksbuffet sowie das Kontinentale Frühstück, das über den Roomservice bestellt werden kann, ist in unseren Zimmerpreisen enthalten.
9. Zwischen- und Schlussabrechnung
1. Während des Aufenthaltes erhält der Kunde auf Wunsch wöchentlich eine Zwischenrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen.
2. Die Schlussabrechnung ist spätestens bei der Abreise zahlbar.
10. Stornierungsbedingungen
1. Eine Annullierung muss uns spätestens 7 Tage vor dem Anreisedatum erreichen.
2. Für eine allfällige Annullierung nach Ablauf der oben erwähnten Frist oder No-Show werden Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
3. Während gewissen Zeiträumen kann eine längere Stornierungsfrist vereinbart werden, die in der Reservierung entsprechend vermerkt wird.
11. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 5 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn
§ höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen (Force Majeur),
§ Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden,
§ das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
3. In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 12 festgelegten Bestimmungen zu.
12. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom Hotel übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Abreise tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt. und Barbezüge) beschränkt.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
3. Das Hotel haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des Hotels falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
4. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese im Zimmersafe aufbewahrt werden oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben wurden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 50'000.- pro Schadensfall. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.
5. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich Anzeige erstattet.
6. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen des Gastes und deren Inhalten auf dem Hotelgrundstück haftet das Hotel nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse
1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist St. Moritz, Schweiz.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die zeitweilige und entgeltliche Überlassung von Hotelräumlichkeiten zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.
4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM untersteht ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des IPRG sowie aller allfällig anwendbaren bi- und multilateralen internationalen Vereinbarungen.
5. Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist St. Moritz. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.
6. Die im Ausland wohnenden Gäste, bzw. Gäste ohne festen Wohnsitz, bzw. mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der AG GRAND HOTELS ENGADINERKULM und als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beherbergungsvertrag St. Moritz.
7. Der im Ausland wohnhafte Gast sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der St. Moritzer Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Hotel-Adresse zugestellt werden können.